Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Erlebnishof Schwanewede

1. Anmeldung und Vertragsschluss

Mit der Anmeldung zu unseren Veranstaltungen, Kursen oder Ferienprogrammen wird ein verbindlicher Platz gebucht. Die Anmeldung kann ausschließlich digital über unsere Webseite erfolgen und wird mit unserer Bestätigung wirksam.

Unsere Angebote sind liebevoll geplant und die Plätze begrenzt – jedes angemeldete Kind ist ein fest eingeplanter Teil der Gruppe.

2. Teilnahme und Voraussetzungen

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Kinder sollten dem jeweiligen Angebot körperlich und emotional gewachsen sein.

Besonderheiten (z. B. Allergien, gesundheitliche Einschränkungen oder Verhaltensbesonderheiten) sind uns vorab mitzuteilen.

3. Kleidung und Wetter

Unsere Angebote finden überwiegend draußen und in der Natur statt.

Es gilt bei uns: Es gibt kein schlechtes Wetter – nur unpassende Kleidung.

Bitte sorgen Sie für wetterfeste, bequeme und passende Kleidung.

4. Besuch des Hofes

Ein Besuch unseres Hofes ist ausschließlich im Rahmen gebuchter Veranstaltungen und Kurse möglich.

5. Teilnahmegebühren und Zahlung

Die Teilnahmegebühr ist – sofern nicht anders vereinbart – vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Die jeweiligen Zahlungsfristen entnehmen Sie bitte den Bestätigungsmails.

Erst mit Zahlungseingang ist der Platz verbindlich gesichert.

6. Stornierung und Krankheit

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung möglich.

Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme – auch im Krankheitsfall – wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

Kann der Platz neu vergeben werden, erstatten wir den Betrag oder stellen eine Gutschrift aus.

7. Ausfall von Veranstaltungen

Sollte eine Veranstaltung unsererseits abgesagt werden müssen, wird die Teilnahmegebühr erstattet oder ein Ersatztermin angeboten.

8. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9. Aufsichtspflicht

Bei Veranstaltungen ohne Begleitpersonen übernehmen wir die Aufsichtspflicht.

Bei Eltern-Kind-Angeboten liegt sie bei den begleitenden Erwachsenen.

10. Foto- und Videoaufnahmen

Fotos können für unsere Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden – selbstverständlich nur nach Zustimmung.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest gültig.

Es gilt deutsches Recht.